Der Technische Handel unterstützt bei qualifizierter Montage, Prüfung und Wartung sowie Materialauswahl
Ab Herbst 2021 gilt die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach langem Ringen war sie am 23. Juni 2021 im Bundeskabinett beschlossen worden. Eine Übergangsfrist von vier Jahren gewährt Vorlauf für die Umrüstung von Bestandsanlagen.
Von der Novelle sind Stahl-Emaille-, Kunststoff-, Steril-, Glas- und spezielle Sonder-Flanschverbindungen betroffen. Lediglich Flanschverbindungen mit Schweißdichtungen werden bauartbedingt als technisch dicht eingestuft.
Neu ist, dass bei Festigkeits- und Dichtheitsnachweisen eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich ist: Flansche, Dichtungen, Schrauben und ggf. Unterlegscheiben müssen als funktionierendes Gesamtsystem sicherstellen, dass Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen vermieden werden.
Dieser Nachweis liegt nun nicht mehr vorrangig bei den Herstellern der einzelnen Dichtungselemente, sondern in der Regel beim Anlagenbetreiber. „Der Dichtheitsnachweis über die Einhaltung der Dichtheitsklasse ist für Flanschverbindungen im Krafthauptschluss im Anwendungsbereich der Richtlinie VDI 2290 (Ausgabe Juni 2012) nach den darin zugrunde gelegten Berechnungsvorschriften oder nachgewiesen gleichwertigen Verfahren zu erbringen“, heißt es dazu in der neuen TA Luft. Für andere Dichtverbindungen im Kraftneben- oder Krafthauptschluss sind äquivalente Verfahren zu nutzen.
Die ganzheitliche Betrachtung von der Auswahl der Bauteile, über die Festigkeits- und Dichtungsnachweise bis hin zur qualitativ hochwertigen Montage und Qualitätssicherung ist gemäß der VDI 2290 durchgehend anzuwenden. Die Anforderungen für die Montage, Prüfung und Wartung der Dichtsysteme sind in den Managementanweisungen festzulegen.
Geschultes und zertifizierte Fachpersonal, wie es im Technischen Handel aus- und weitergebildet wird, hilft Anlagenbetreibern bei der Umsetzung der neuen TA Luft. Konkret kann der Technische Händler Montageschulungen durchführen und systematisch die Montagequalität überprüfen.
Laut Angaben des Bundesumweltministeriums tritt die Neufassung der TA Luft am ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Betroffen sind rund 50.000 Anlagen. Zu ihnen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie.
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